In Anbetracht der Situation, dass noch kein Senat gewählt ist und es für spätere Wahlen keine Regelung gibt erlasse ich hiermit ein Edikt welches die Wahlen regeln und die Gesetzgebung bis zur Einsetzung des gewählten Senats festlegen wird.
Edikt zur Regelung der Wahlen und der Gesetzgebung
1. Wie in der Verfassung festgelegt wird der Senat in einem Wahlgang gewählt.
2. Jeder Bürger des Kaiserreichs hat 2 Stimmen, es ist nicht erlaubt einem
Kandidaten 2 Stimmen zu geben, sollte dies geschehen sind beide Stimmen ungültig.
3. Die Gesetzgebung geht bis zur Einsetzung des gewählten Senats vom Kaiser und der
Großherzogin aus, jedes Gesetz muss von beiden aktzeptiert werden,
kann ebenfalls später vom Senat widerrufen werden.