Verfassung
§1 Grundlegendes
- Das Kaiserreich wird von seiner Majestät, dem Kaiser regiert, er bestimmt die Richtlinien der Politik und ist Regierungs-und Staatsoberhaupt zugleich.
- Die offizielle Amtssprache des Kaiserreichs ist Französisch, sie ist Pflichtlehrsprache an jeder Schule.
- Die Hauptstadt des Kaiserreichs ist Poxia, sie ist Sitz aller Regierungsbehörden und des Kaisers.
- Ein jener Bürger des Kaiserreichs erfährt Schutz durch den Staat, dies geschieht in Form von Polizei und Ediktvollstreckern.
- Es herrscht allgemeine Schulpflicht für den Adelsstand sowie für das Bürgertum.
- Wappentier des Kaiserreichs ist der Löwe.
§2 Befugnisse des Kaisers
- Der Kaiser hat das Recht im Notstand den Senat aufzulösen und für 4 Wochen alleiniger Gesetzgeber des Staates zu sein, sollte er diese Zeitspanne jedoch überschreiten, liegt es am Volke einen neuen Senat einzusetzen.
- Der Kaiser hat das Recht frei nach seinem Ermessen Edikte zu erlassen und zu widerrufen, der Senat übt hierauf keinen Einfluss aus.
- Der Kaiser hat das Recht dem Senat Gesetzesvorschläge zu machen.
- Der Kaiser ist ein Mitglied bei jeder Sitzung des Senats, hat aber nur ein Rederecht und kein Abstimmrecht.
- Der Kaiser hat ein lebenslanges Wohnrecht im Schloss Riavia, kann aber seinen Sitz nach Belieben ändern.
- Der Kaiser erfährt Schutz durch die kaiserliche Leibgarde.
- Der Kaiser hat das Recht jemanden frei nach seinem Ermessen in den Adelsstand zu erheben oder aus eben diesem wieder zu entlassen.
- Der Kaiser muss jedem vom Senat verabschiedeten Gesetz zustimmen, sollte er dies nicht tun ist das Gesetz ungültig.
- Der Kaiser erfährt Immunität vor dem Gesetz und kann nicht angeklagt oder verurteilt werden.
- Der Kaiser kann das Ministerkabinett frei nach seinem Ermessen besetzen.
§3 Der Senat
- Der Senat ist die gesetzgebende Gewalt des Kaiserreiches, er entscheidet über die Gesetzesvorschläge.
- Die Anzahl der Senatoren ist abhängig von der Bevölkerungszahl und wird vom Kaiser und dem Großherzog gemeinsam bestimmt.
- Der Senat ist für 3 Wochen gewählt.
- Senatoren verdienen Respekt von der Bevölkerung.
- Der Vorsitz des Senats liegt beim Großherzog.
- Der Senat schlägt den Großherzog vor und bestätigt den kaiserlichen Ediktgerichtshof.
§4 Der Großherzog
- Der Großherzog wird vom Senat vorgeschlagen und vom Kaiser ernannt.
- Der Großherzog muss nicht Mitglied im Senat sein.
- Der Großherzog hat das Recht Gesetzesvorschläge zu machen.
- Der Großherzog gehört dem Hochadel an.
§5 Die rechtssprechende Gewalt
- Die oberste Gerichtsinstanz des Kaiserreichs ist der kaiserliche Gerichtshof, er wird vom Kaiser und dem Großherzog gemeinsam bestimmt.
- Die Rechtssprechung ist teilunabhängig von der Regierung, der Senat und der Kaiser kann jedes Urteil widerrufen.
- Den Richtern obliegt die Aufgabe, die Gesetze nach ihrer Auffassung korrekt und gerecht umzusetzen.
§6 Die Todesstrafe
- Die Todesstrafe ist im Kaiserreich auf schwere Straftatbestände wie Mord, Vergewaltigung und Misshandlung anzuwenden.
- Die Todesstrafe wird durch die Giftspritze vollzogen.
§7 Der Adelsstand
- Der Adelsstand genießt das Privileg am Hofe frei zu sprechen.
- Der Adelsstand hat das Recht an allgemein-oder adelsbildenden Schulen unterrichtet zu werden.
- Der Adelsstand genießt das Privileg kaiserlichen Bällen beizuwohnen.
- Der Adelsstand muss sich vor dem selben Gericht wie das Bürgertum verantworten.
- Der Adelsstand hat das Recht zu arbeiten und entsprehend entlohnt zu werden.
§8 Das Bürgertum
- Das Bürgertum hat das Recht sich an allen allgemeinbildenden Schulen unterrichten zu lassen.
- Das Bürgertum kann vom Kaiser in den Adelsstand erhoben werden.
- Das Bürgertum hat das Recht zu arbeiten und entsprechend entlohnt zu werden.
§9 Die Wahlen
- Jeder Einwohner des Kaiserreichs hat das Recht sich als Senator zur Wahl zu stellen.
- Jeder Einwohner des Kaiserreichs hat das Recht zu wählen, er hat 2 Stimmen.
- Jeder Kandidat kann einer Wahlgruppe beitreten oder gruppenlos bleiben.
§10 Schlussbestimmungen
- Diese Verfassung ist für Senat sowie für seine Majestät den Kaiser bindend, kann aber durch Reformen welche von beiden Parteien aktzeptiert wurden verändert werden.

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