Kraft meines Amtes erlasse ich hiermit ein Einbürgerungsedikt.
Einürgerungsedikt des Kaiserreichs 1. Jeder Besucher,Flüchtling oder Auswanderer besitzt das Recht einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen.
2. Jener Antragssteller benötigt keine besonderen Qualifikationen. Sollte jener Antrag abgelehnt werden ist eine ausführliche Erklärung notwendig.
3. Sollte die Erklärung widersprüchlich, unwahr oder herabwertend sein ist dem Antrag stattzugeben.
4. Antragssteller deren Antrag noch nicht stattgegeben oder welcher nicht abgelehnt wurde gelten als Bürgerschaftsanwärter und haben ein Arbeitsrecht welches aber verfällt wenn der Antrag abgelehnt wurde.
5.Jeder Bürgerschaftsanwärter fällt unter unsere Gerichtsbarkeit und kann nach unserem Strafrecht veruteilt werden.