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Edikte:

 

Edikt zur Regelung der Wahlen und der Gesetzgebung

1. Wie in  der Verfassung festgelegt wird der Senat in einem Wahlgang gewählt.
2. Jeder Bürger des Kaiserreichs hat 2 Stimmen, es ist nicht erlaubt einem Kandidaten 2 Stimmen zu geben, sollte dies geschehen sind beide Stimmen ungültig.
3. Die Gesetzgebung geht bis zur Einsetzung des gewählten Senats vom Kaiser und der Großherzogin aus, jedes Gesetz muss von beiden aktzeptiert werden, kann ebenfalls später vom Senat widerrufen werden.

 

 

Einürgerungsedikt des Kaiserreichs

1. Jeder Besucher,Flüchtling oder Auswanderer besitzt das Recht einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen.
2. Jener Antragssteller benötigt keine besonderen Qualifikationen. Sollte jener Antragabgelehnt werden ist eine ausführliche Erklärung notwendig. 
3. Sollte die Erklärung widersprüchlich, unwahr oder herabwertend sein ist dem Antrag stattzugeben.
4. Antragssteller deren Antrag noch nicht stattgegeben oder welcher nichtabgelehnt wurde gelten als Bürgerschaftsanwärter und haben ein Arbeitsrecht welches aber verfällt wenn der Antrag abgelehnt wurde.
5.Jeder Bürgerschaftsanwärter fällt unter unsere Gerichtsbarkeit und kann nachunserem Strafrecht veruteilt werden.

 

 







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